FÖRDERSERVICE FÜR HEIZUNGEN
AUF BASIS ERNEUERBARER ENERGIEN

 

 

Ihre neue Heizung mit maximaler Förderung - unser Angebot mit Förderservice

Eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, spart Ihnen zukünftig nicht nur Energie- und Kosten. Der Umstieg auf Solarthermie, auf eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung werden zusätzlich gefördert. Vor allem die KfW zahlt staatliche Zuschüsse von 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 %. Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Darüber hinaus können verschiedenen Boni beantragt werden, abhängig von der Altheizung, der neuen Heizungsanlage, des Gebäudes und des Antragstellers sowie deren Einkommen. Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70 % gegrenzt.

Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: 1. Wohnung bis zu 30.000 €, 2.bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

Setzen Sie auf eine neue, moderne und effiziente Heizung und profitieren Sie von den maximalen Fördergeldern. Auf Basis unseres Fachhandwerkerangebotes unterstützt Sie Fördergeld-Profis im Förderservice dabei, für die neue Heizung auch die bestmögliche Förderung zu nutzen.

 

Heizung plus Förderung - alles aus einer Hand

In Kooperation mit dem Förderservice unterstützten wir Sie, für die neue Heizung auch die bestmögliche Förderung zu nutzen.

Ist eine Heizungsmodernisierung im Haus geplant, erstellten Energieeffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch nach Durchführung zum Abruf der Fördergelder. Die Bestätigungen sind Voraussetzung dafür, die staatliche BEGHeizungsförderung eigenständig im KfW-Portal zu beantragen und abzurufen.

Der Förderservice kann zum Preis ab 289,- € inkl. MwSt. beauftragt werden, Ihr möglicher Zuschuss beträgt 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Modernisierungskosten.

 

Der Förderservice im Überblick:

  • Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfWKundenportal

Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden.

 

Sie möchten wissen, ob Sie für Ihre neue Heizung grundsätzlich mit Fördergeldern rechnen können? Unser Team der Förderhotline geht zusammen mit Ihnen die wichtigsten Fördervoraussetzungen durch und beantwortet Ihre Fragen rund um den Förderservice

 

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Wir beraten Sie gern persönlich.

 

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