Heizung plus Förderung - alles aus einer Hand
In Kooperation mit dem Förderservice unterstützten wir Sie, für die neue Heizung auch die bestmögliche Förderung zu nutzen.
Ist eine Heizungsmodernisierung im Haus geplant, erstellten Energieeffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch nach Durchführung zum Abruf der Fördergelder. Die Bestätigungen sind Voraussetzung dafür, die staatliche BEGHeizungsförderung eigenständig im KfW-Portal zu beantragen und abzurufen.
Der Förderservice kann zum Preis ab 289,- € inkl. MwSt. beauftragt werden, Ihr möglicher Zuschuss beträgt 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Modernisierungskosten.
Der Förderservice im Überblick:
- Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal
Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden.
Hinweis: Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.
Ab 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.
Sie möchten wissen, ob Sie für Ihre neue Heizung grundsätzlich mit Fördergeldern rechnen können? Unser Team der Förderhotline geht zusammen mit Ihnen die wichtigsten Fördervoraussetzungen durch und beantwortet Ihre Fragen rund um den Förderservice.