Förderservice zur Heizungsmodernisierung

Einfach und bequem zur neuen Heizung – mit Zuschuss vom Staat!

Der Umstieg auf eine neue Heizung zahlt sich gleich dreifach aus. Dank moderner und energieeffizienter Technik sparen Sie zukünftig nicht nur Energie und Kosten. Die Entscheidung für eine neue Heizung wird zusätzlich gefördert.

Vor allem das BAFA zahlt die staatlichen Zuschüsse von 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten aus. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 %. Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Darüber hinaus können verschiedenen Boni beantragt werden, abhängig von der Altheizung, der neuen Heizungsanlage, des Gebäudes und des Antragstellers sowie deren Einkommen. Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70 % gegrenzt.

Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: 1. Wohnung bis zu 30.000 €, 2.bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

Setzen Sie auf eine neue, effiziente Heizung und profitieren Sie zusätzlich von den maximalen Fördergeldern – ganz einfach auf Basis unseres Fachhandwerkerangebotes von Fischers Haustechnik GmbH.

 

Bild Handwerker-interdomus Bildnachweis: Adobe Stock

 

So setzt sich der Heizungszuschuss zusammen
  • 30 % Grundförderung für die Heizungsmodernisierung bei Einbau einen Wärmpumpe, Einer Holz-/Pelletheizung, einer Solarthermieanlage, einer Brennstoffzelle oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz
  • Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen für natürliche Kältemittel oder effiziente Wärmequellen
  • Plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für Holz-/ Pelletheizungen, die die geforderten Staubemissionswerte einhalten
  • Plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen
  • Plus 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt

 

 

Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden

Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie.
Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.

Fördergelder-Flyer    

 

Heizung plus Förderung - alles aus einer Hand

In Kooperation mit dem Förderservice unterstützten wir Sie, für die neue Heizung auch die bestmögliche Förderung zu nutzen.

Ist eine Heizungsmodernisierung im Haus geplant, erstellten Energieeffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch nach Durchführung zum Abruf der Fördergelder. Die Bestätigungen sind Voraussetzung dafür, die staatliche BEGHeizungsförderung eigenständig im KfW-Portal zu beantragen und abzurufen.

Der Förderservice kann zum Preis ab 289,- € inkl. MwSt. beauftragt werden, Ihr möglicher Zuschuss beträgt 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Modernisierungskosten.

 

Der Förderservice im Überblick:

  • Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal

Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden.

Hinweis: Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.

Ab 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.

 

Sie möchten wissen, ob Sie für Ihre neue Heizung grundsätzlich mit Fördergeldern rechnen können? Unser Team der Förderhotline geht zusammen mit Ihnen die wichtigsten Fördervoraussetzungen durch und beantwortet Ihre Fragen rund um den Förderservice.

 

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